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Wie
der gemeine Bürger Anträge stellt.
Oft werden
unsere Gemeinderäte darauf angesprochen, ob sie mal dies oder jenes
im Gemeinderat zur Sprache bringen können - und reagieren erstaunt, wenn die
Antwort lautet, dass jeder Bürger das Recht auf Anträge hat -
und nicht nur die gewählten Vertreter.
Wie
macht man es richtig, was ist zu beachten? Hier ein paar Regeln und Tipps
von uns.
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| 1. |
Jeder
Bürger unserer Gemeinde hat das Recht, Anträge an den Gemeinderat
zu stellen. Egal, wie alt oder welches Geschlecht. Hauptsache, das Ansinnen
betrifft unseren Ort. |
| 2. |
Der
Antrag sollte schriftlich gemacht werden. Dafür gibt es keine Formulare
- einfach drauf los schreiben, was nicht stimmt und wie man es verbessern
sollte. Es können aber nur Dinge behandelt werden, die die Gemeinde
betreffen; Nachbarschaftsstreit, Entlassung des Bundeskanzlers oder Ähnliches
kann der Gemeinderat nicht behandeln.
(Beispiele
der letzten Zeit: Radweg nach Vach; Verlegung einer Bushaltestelle; Anleinpflicht
für Hunde) |
| 3. |
Den
Antrag geben Sie in der Gemeinde ab - beim Bürgermeister oder im Vorzimmer
bei den netten Damen. Postweg oder Email geht auch:
rathaus@obermichelbach.de. |
| 4. |
Wir
empfehlen Ihnen außerdem, jedem Vorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen
Fraktionen je eine Kopie zu geben. So sind alle gleich schnell informiert
und die Bearbeitung geht zügiger vonstatten. Die 4 Fraktionsvorsitzenden
sind
CSU:
Dietrich Beer
SPD:
Günther Lehner
Freie Wähler: Herbert Schuhmann
GRÜNE:
Ulf
Bittner |
| 5. |
Warten.
Denn Gemeinderatssitzungen finden nur etwa alle 4 Wochen statt. Die Tagesordnung
bestimmt übrigens der Bürgermeister. Er organisiert, wann Anträge im Gemeinderat behandelt werden.
Deshalb sollten Anträge mindestens 2 Wochen vor einer Sitzung beim Bürgermeister
und den Fraktionen eintreffen. |
| 6. |
Wenn
das Thema auf der Tagesordnung ist, hängt dieses öffentlich
am Kasten an der Bürgerhalle aus. Oder nichtöffentlich auf unserer
Internet-Site ;-). Oder sagen Sie uns einfach Bescheid, dass wir Ihnen
Bescheid sagen. |
| 7. |
Zur
Sitzung muss der Antragsteller nicht erscheinen, es ist aber empfehlenswert.
Weil nämlich die Erzählung, warum etwas angenommen oder abgelehnt
wurde, je nach Parteibrille etwas unterschiedlich sein kann. Da ist es
besser, selber da zu sein - und wie man sich dort verhält, können
Sie unter Wie funktionieren
Sitzungen?
nachlesen. |
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