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Bündnis 90 / Grüne Obermichelbach

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Wie der gemeine Bürger Anträge stellt.

Oft werden unsere Gemeinderäte darauf angesprochen, ob sie mal dies oder jenes im  Gemeinderat zur Sprache bringen können - und reagieren erstaunt, wenn die Antwort lautet, dass jeder Bürger das Recht auf Anträge hat - und nicht nur die gewählten Vertreter.

Wie macht man es richtig, was ist zu beachten? Hier ein paar Regeln und Tipps von uns. 


1. Jeder Bürger unserer Gemeinde hat das Recht, Anträge an den Gemeinderat zu stellen. Egal, wie alt oder welches Geschlecht. Hauptsache, das Ansinnen betrifft unseren Ort.
2. Der Antrag sollte schriftlich gemacht werden. Dafür gibt es keine Formulare - einfach drauf los schreiben, was nicht stimmt und wie man es verbessern sollte. Es können aber nur Dinge behandelt werden, die die Gemeinde betreffen; Nachbarschaftsstreit, Entlassung des Bundeskanzlers oder Ähnliches kann der Gemeinderat nicht behandeln.
(Beispiele der letzten Zeit: Radweg nach Vach; Verlegung einer Bushaltestelle; Anleinpflicht für Hunde)
3. Den Antrag geben Sie in der Gemeinde ab - beim Bürgermeister oder im Vorzimmer bei den netten Damen. Postweg oder Email geht auch: rathaus@obermichelbach.de.
4. Wir empfehlen Ihnen außerdem, jedem Vorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen je eine Kopie zu geben. So sind alle gleich schnell informiert und die Bearbeitung geht zügiger vonstatten. Die 4 Fraktionsvorsitzenden sind
CSU: Dietrich Beer
SPD: Günther Lehner
Freie Wähler: Herbert Schuhmann
GRÜNE: Ulf Bittner
5. Warten. Denn Gemeinderatssitzungen finden nur etwa alle 4 Wochen statt. Die Tagesordnung bestimmt übrigens der Bürgermeister. Er organisiert, wann Anträge im Gemeinderat behandelt werden. Deshalb sollten Anträge mindestens 2 Wochen vor einer Sitzung beim Bürgermeister und den Fraktionen eintreffen.
6. Wenn das Thema auf der Tagesordnung ist, hängt dieses öffentlich  am Kasten an der Bürgerhalle aus. Oder nichtöffentlich auf unserer Internet-Site ;-). Oder sagen Sie uns einfach Bescheid, dass wir Ihnen Bescheid sagen. 
7. Zur Sitzung muss der Antragsteller nicht erscheinen, es ist aber empfehlenswert. Weil nämlich die Erzählung, warum etwas angenommen oder abgelehnt wurde, je nach Parteibrille etwas unterschiedlich sein kann. Da ist es besser, selber da zu sein - und wie man sich dort verhält, können Sie unter Wie funktionieren Sitzungen? nachlesen.
 
HILFREICHES
Gemeindeverfassung (pdf)